KAMPAGNE ZUR PFLEGEFACHKRÄFTE RÜCKGEWINNUNG
— ZIELGERICHTET. FÖRDERFÄHIG. WIRKUNGSVOLL. —
Rückgewinnung von Pflegefachkräften – förderfähig nach § 8 Abs. 7 SGB XI
Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Wir bieten Pflegeeinrichtungen eine klar förderfähige Maßnahme nach § 8 Abs. 7 SGB XI:
die professionelle Erstellung von authentischen Foto- und Videoproduktionen, die genau das sichtbar machen, was ehemalige Pflegefachkräfte heute am meisten überzeugt – und was die Förderrichtlinien des GKV-Spitzenverbands ausdrücklich als förderwürdig anerkennen.
Unsere Inhalte zeigen konkret und glaubwürdig:
• Verlässliche und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung (Wunschdienstpläne, planbare Freischichten, keine kurzfristigen Änderungen)
• Ein starkes, unterstützendes Kollegium und gelebte Teamkultur
• Deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen (moderne Ausstattung, Entlastung im Alltag)
Wir setzen dafür Ihre eigenen Mitarbeitenden und idealerweise bereits zurückgekehrte Pflegekräfte ins Bild.
Sie berichten selbst, zeigen den echten Arbeitsalltag und lassen auch ihre Familien zu Wort kommen. So entstehen emotionale, vertrauensvolle Fotos und Videos für:
• Social-Media-Kampagnen
• Karriere-Website und Landingpages
• Flyer, Plakate und Print-Anzeigen
• Interne Kommunikation und Imagefilme
Diese Medien bauen Hemmschwellen ab, schaffen Identifikation und machen sichtbar:
„Hier ist ein Wiedereinstieg wirklich willkommen und mit Familie gut vereinbar.“
Die Leistungsträger DAK und AOK können daher mit gutem Gewissen bestätigen:
Ja – die professionelle Foto- und Videoproduktion dient unmittelbar der Rückgewinnung ehemaliger Pflegefachkräfte durch die glaubwürdige Darstellung verbesserter Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf.
Wir beraten Sie und erstellen Ihnen gerne ein förderkonformes Angebot, das Sie 1:1 für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse verwenden können.